Pflegeentlastende Maßnahmen wie der Einsatz des "Rotomove" können genutzt werden, um insbesondere die Pflege auf Kranken- und Intensivstationen personell und zeitlich zu
entlasten.
Pflegeentlastende Maßnahmen sind Teil des Pflegebudgets, welches im Zuge des Pflegekräftesterkungsgesetz 2020 eingeführt wurde. Dabei können bis zu 4 % des Pflegepersonalbudgets zusätzlich
abgerechnet werden.